Mündlich ausgesprochenen Sorgerecht.

Guten Abend,

Ich haben mich Heute hier angemeldet weil ich Rat suche.

Kurze Geschichte zu meinem Thema.

Meine Exfreundin und ich hatten eine Turbolente Beziehung und sie Ging mir auch einmal Fremd.
Sie wusste das ich unglücklich bin und hab sie kaum noch beachtet.
Dann hat sie mir auf Gut Deutsch ein Kind angehängt um micht zu halten.
Klappt natürlich nicht, hab mich dann getrennt.

Die kleine Maus kam auf die Welt und ich war Jeden Tag bei ihr, hab öfters dort übernachtet um einfach das ganze Rund um die Kleine mit zubekommen. War auch sehr dankbar das meine Ex Freundin das mir Ermöglichte.
Gegen ende Letzten Jahren Fing sie dann an wieder Abends und Nachts in einer Kneipe zu Arbeiten, Ich war also 3 mal die Woche dort und hab allein mit der kleinen die Nacht verbracht. Das Ganze wurde dann immer intensiver und ich war gegen ende 5 mal die Woche dort bzw. Ich hab dann mit ihr bei mir zuhause geschlafen.
Sie fing an ihre Wohnung zu vermüllen, es lagen Messer offen auf dem Tisch herum. der Müll Stapelte sich und und und. Der Höhe Punkt war dann als ich Canabis bei ihr Gefunden hatte und der kleine klebte sogar ein Stück an ihrer Wange.
Ich hatte sie dann noch Inflagranti erwischt wie sie mit einem Drogenabhängigen und meiner Tochter zusammen im Bett geschlafen hatten. Darauf hin hab ich ihr gesagt das ich Möchte das meine Tochter bei mir Lebt. Wir gingen aufs Jugendamt und bei dem Termin dachte ich mir ich kann ihr das Kind nicht abholen ohne Ihr wenigstens die Chance zu geben sich zu ändern. Die vom JA meinte dann auch das meine Ex sich Hilfe suchen soll weil sie ein Psyschiches Problem hätte was Aufgearbetet werden muss. Nach 8 Wochen dann bin ich völlig ausgeflippt weil sie die Kleine Völlig vernachlässigt hat, Sie hatte in der zwischen zeit ein neune Partner gefunden, was ja auch ok ist, aber als die kleine bei ihr dann vom Hase gebissen wurde und sie allen ernstes zu mir sagte ich soll bitte ins krankenhaus fahen sie MÜSSE jetzt arbeiten hab ich mich entschieden das dass keine Umgebung mehr für ein Kind ist und ich sie schnellst möglich rausholen muss. Kurze zeit später hatten wir ein termin auf dem JA und dort hab ihr der Sachbearbeiterin erklärt das meine Ex sich keine Hilfe geholt hat ihre Wohnung schlimmer den Je ist und ich gerne Das Aufenthalsbestimmungsrecht und das Geteilte sorgerecht haben möchte, was meine Ex dann unter Tränen auch zugestimmt hat. Sie dürfe die Kleine Jetzt 2 wochen nicht sehen AUSER ich bin der meinung das sie bereit ist.

Jetzt zu meiner Eigentlichen Frage,

Da ich das nur Mündlich ausgesprochen bekommen hab, hab ich jetzt Angst das meine Ex mir da zwischen Funken tut und die kleine wieder zu sich holen möchte. Unser verhälltniss hat sich in den letzten Tage massiv verschlechtert und sie möchte nicht mehr mit mir reden, sei es Unterschriften für eine Tagesmutten noch sonst was.
Muss ich jetzt angst haben das mir die Kleine wieder abgeholt wird? Ich bin echt verzweifelt und habe Angst das meine Tochter wieder in dieses Chaos muss! Die kleine hat bei ihr kein Geregeltest leben, sie Schiebt die kleine bei Oma oder uroma.... Ich hab durch den ganzen Stress bestimmt schon 10 kilo Runter mich macht es einfach krank zu wissen das es der kleine dort nicht gut geht

Gruß Daniel

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du solltest das schnellstens rechtlich klären lassen, dazu brauchst du einen Anwalt
Der stellt einen Antrag für das Aufentshaltsbestimmungsrecht bei dir!
Den Kontakt mit der Tochjter kannst du ihr nicht untersagen. Egal was für eine Mutter sie ist!

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Das Kind ist 1 Jahr alt. Die Mutter darf das Kind sehr regelmäßig sehen, auch wenn es bei Dir lebt. Üblich wären ca 3x die Woche für je 2h. Ihr das zu untersagen ist nicht erlaubt. Denkst Du, dass sie dem Kind nicht fehlt?
Wenn Du den Umgang zwischen Mutter und Kind verbietest, gibst Du ihr alles in die Hand, um das Kind zurück zu bekommen. Dann bist Du nämlich offiziell nicht bindungstolerant, hast also ein Problem mit der Bindung zwischen Kind und Mutter. Sowas mögen Gerichte ganz und gar nicht.

Das Jugendamt hat gar keine Entscheidungsbefugnis. Es ist völlig irrelevant, was das Jugendamt da sagt. Wenn es sagt, Du darfst der Mutter verbieten, das Kind zu sehen, hat das keine Bedeutung. Vor Gericht kommt das nicht gut.

Aktuell ist es so, dass das Kind bei der Mutter gemeldet ist. Damit kann die Mutter das Kind jederzeit zurück holen. Wenn Du es einbehältst, ist das Kindesentzug.

Du müßtest jetzt also das Kind bei Dir anmelden. Dafür brauchst Du die Erlaubnis der Mutter. Wenn Du die nicht bekommst, mußt Du zum Familiengericht gehen und Dir offiziell den Lebensmittelpunkt des Kindes holen. Außerdem mußt Du sofort das gemeinsame Sorgerecht beantragen. Das zu bekommen sollte fix gehen, ist nur eine Formsache.

Aufenthaltsbestimmungsrecht haben beide Eltern, wenn es gemeinsames Sorgerecht gibt. Du hast aktuell nicht mal das gemeinsame Sorgerecht? Dann machst Du Dich vermutlich sogar strafbar. Da bin ich mir nicht sicher. Du hast aber offiziell überhaupt keine Befugnis, das Kind bei Dir zu haben.

Das Jugendamt irritiert mich sehr. Inhaltlich mag es korrekt sein, dass das Kind bei Dir aktuell besser aufgehoben ist. Du hast aber weder Sorgerecht, noch Aufenthaltsbestimmungsrecht. Das Jugendamt hat offensichtlich auch kein Sorgerecht übernommen. Damit kann das Kind tatsächlich maximal mit Erlaubnis der Mutter bei Dir sein. Du hast aber absolut keine Handhabe.

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Strafbar machst Du Dich nur, wenn Du das Kind nicht rausgibst, wenn die Mutter das verlangt.

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Also hier geht es nicht darum das ich die kleine ihr Entziehen möchte, ganz und gar nicht. Das Jugendamt meinte Lediglich meine Ex solle zwei Wochen Fern bleiben um ihre "scheiße" zu regeln.
Und innerhalb den zwei Wochen kann ich nach meinem Ermessen entscheiden ob sie die kleine sehen kann, ich hab es auch mehrfach versucht aber leider hatte sie nur zwei mal zeit und das auch nur für 10-15 Minuten , ich denke das sagt schon vieles aus.
Das ganz klingt jetzt echt hart...

Also muss ich am Montag mal zu einem Anwalt gehen und mich da beraten lassen, auch wenn die Mutter der kleinen sagt ich soll sie bei mir Leben haben? Sie hat mir die Kleine ja mehr oder wenig Freiwillig gegeben.

Ich erreiche die vom Jugendamt nur sehr sehr schwer, nie ist da jemand im Haus der dafür zuständig ist.
Meine Sachbearbeiterin sprach mir das geteilte sorgerecht nur Mündlich aus, und gab mir die Zuständige Nummer von dem Bearbeiter der das Niederschreiben soll, den erreich ich leider überhaupt nicht. Ich hoffe das ich den am Montag endlich erreiche das ich das gemeinsame Sorgerecht bekomme.

Also mein Fazit, theoretisch darf ich die Kleine gar nicht bei mir haben so lange wie ich das geteilte Sorgerecht nicht hab, scheiße! Ich kümmere mich aktuell um alles, schau das ich eine Tagesmutter für sie bekomme.

Also bin ich genau so weit wie die ganze Zeit... wenn sie mir jetzt Böse möchte wäre sie wieder weg.....

Dennoch danke für die ausführliche Antwort

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Ejejej da geht einiges durcheinander bei dir. Sprich: Du verstehst die rechtliche Lage und somit die nötigen Schritte nciht. Die Dame vom JA konnte es dir wohl auch nciht begreiflich machen.

Hast du denn überhaupt die Vaterschaft anerkannt? Wenn ja, habt ihr da nicht gleich auch die gem. elterliche Sorge beurkundet? Überlege nochmal und schau in deine Unterlagen (ja ich habe es schon zweimal gehabt, dass Eltern nach 16 jahren erst checken, dass sie das alleinige, bzw. im anderen Fall das gem. Sorgerecht haben).

Es gilt das Umgangsrecht vom Sorgerecht zu untersscheiden. Und das Sorgerecht hat mehrere Teile (unter anderem das Aufenthaltsbestimmugsrecht).

Wenn du eine akute Gefahr siehst, wenn du das Kind herausgibts behältst du es....aber nur, wenn es eine akute Gefahr gibt und nur, wenn du dann umgehend beim FamG anrufst und ein Eilverfahren anstößt.

Prinzipiell...du musst als Vater anerkannt sein. Beim JA könnt ihr die gem. elterliche Sorge beurkunden. Das passiert in der Abteilug der Bestandschaften und Beurkundungen. Das sind andere Mitarbeiter, als die, die Beratungen durchdürfen und Kindeswohlgefährdungen einschätzen. Daher konnte die Dame euch nciht weiterhelfen bei der ihr wart. Entscheiden darf weder die eine noch die andere Abteilung im JA etwas. Vor dem JA trefft ihr als Eltern einvernehmlich die Entscheidung und unterschreibt (mündl. gibts nicht).

Wenn ihr euch nciht einig seid, oder wenn ihr wollt, dass du einen Teil der elterlichen Sorge alleine trägst, dann müsst ihr vors FamG. Denn um dir einen Teil alleine zu geben, muss man ihn der Kindsmutter entziehen und das kann nur das FamG.

Wenn du nicht viel Geld hast, kannst du Prozesskostenhilfe beantragen.

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Das ist Richtig, ich habe einfach keine Klare aussage bekommen. Danke dafür!

Die Vaterschaft habe ich anerkannt, ich dachte damit hätte ich das Gemeinsame Sorgerecht. Wie man merkt hab ich das nicht.

Das hab ich soweit verstanden, ich möchte ihr den Umgang auch nicht verbieten.
Wenn wir jetzt die Gemeinsame Sorgeerklärung abgeben, muss meine Ex dann auch das unterschreiben dass ich das Aufenthaltsbestimmugsrecht habe? Ich denke sie wird mir das nämlich Probleme machen.

Also aktuell besteht da Akute Gefahr, die Wohnung ist völlig verdreckt und verwahrlost. Sie war auch noch nicht bei einem Psychologen...

Die Sachbearbeiterin sagte mir auch das ich schnellstmöglich bei dem ein Termin machen muss, erreichbar ist der Gute Mann aber nicht.

Also hört sich das für mich jetzt so an als müsse ich vor Gericht mit ihr? Ich wollte ihr eigentlich nicht das Geteile Sorgerecht entziehen! Ich will das es der kleinen gut geht, was bei ihr nicht der fall ist. Ich hab lange versucht ihr klar zu machen das sie das auf die Reihe bekommen MUSS.

Also ich bin Selbstständig, Geld hab ich aber bei weitem nicht genug um so ein Prozess zu führen. Montag mache ich erst mal eine Rechtschutzversicherung ( schon dumm keine zu haben )

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Okay, es ist immer noch durcheinande :-)

Also das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist ein Teil des Sorgerechtes. Stell dir vor das Sorgerecht ist ein Kuchen. Diesen Kuchen gibts 2 mal. Einen Kuchen hat Mama einenKuchen hat Papa. Jeder Kuchen hat gleich viele Stücke. Jeder Kuchen hat z.B. die GEsundheitsfürsorge, das Recht Anträge zu stellen, und z.B. das Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Aktuell hat nur die Kindsmutter einen Kuchen. Du nicht.

Du kannst deinen Kuchen entweder beim Jugendamt abholen. Aber nur, wenn die Mutter das will und ihr beide zusammen hingeht und unterschreibt. Dann hättet ihr beide den ganzen Kuchen...also folglich auch beide das Aufenthaltsbestimmugsrecht. Ihr hab also die identischen Rechte und Pflichten und wie ihr euch um euer Kind kümmert ist zu 100% eure Entscheidung. Ihr müsst euch über alles einigen. Wo das Kind ist, ob es in den Kiga geht, usw.

Wenn du möchtest, dass es bei dir lebt...die Mutter das aber nciht will und ihr könnt euch nicht alleine, oder mit einer Vermittlungsinstanz einigen..dann musst du einen Antrag bei Gericht stellen. Wenn es dir nur um das Aufenthaltsbestimmugsrecht geht, dann beantragst du genau dieses Stück des Kuchens. Wenn dem Antrag stattgegeben wird, hast du also noch den ganzen Kuchen und die Mutter hat alle Kuchenstücke, bis auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Das heißt ihr müsst euch weiterhin über alles einigen...aber wenn es um den Aufenthalt des Kindes geht, hast du dann das letzte Wort.

Beim Jugendamt kannst du nur den gesamten Kuchen erhalten und nur mit Zustimmung der Mutter. Also wenn du denkst sie macht Schwierigkeiten und will das Kind auf jeden Fall bei sich ahben und du willst das nciht, dann musst du vor Gericht.

Und wegen der akuten Gefährdung, also eine solche Gefährdung die rechtfertigen würde, dass du ihr das Kind nciht zurückgibst. Ich kann das natülich nciht beurteilen. Aber bis eine Wohnung zu einer akuten Kindeswohlgefährdung wird, da muss schon echt einiges dort los sein. Dreck und zugestellt usw. ist keine Gefährdung. Wenn das Kind noch nciht mobil ist stört das noch weniger. Und dass ein fehlender Psychologenbesuch zu einer akuten Gefährung wird, auch wenn das Amt gesagt hat sie soll es tun, da muss die psychische Verfassung so gravierend schlecht sein, dass daraus unmittelbar folgt, dass die Mutter sich nicht um das Kind kümmern kann. z.B. so depressiv, dass sie nich aufstehen kann, oder psychotisch ...selbst bei Drogenkonsum muss man sehen, was sie konsumiert, wie oft sie es konsumiert, wie viel sie konsumiert und welche Wirkung die Menge und art der Drogen auf die Mutter bzw. ihre Kompetenzen das Kind zu betreuen und zu versorgen hat.

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Also nochmal. Du brauchst aktuell keinen Anwalt. Aktuell ist das Kind bei Dir. Was Du brauchst, ist das gemeinsame Sorgerecht. Es klingt, als ob die Mutter dem nicht widerspricht. Also Termin ausmachen und los.
Mit gemeinsamer Sorge besteht auch das gemeinsame Aufenthaltsbestimmungsrecht. Und das ist auch in Trennungsfamilien normal so. Ein Kind kann bei einem Elternteil leben, und da seinen Lebensmittelpunkt haben, und trotzdem haben beide Eltern das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Ich glaube, das ist noch nicht ganz klar geworden.

Wenn sich die Eltern nicht einigen, wo das Kind hauptsächlich lebt, entscheidet das Gericht. Trotzdem behalten beide Eltern das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Das bedeutet, der umgangsberechtigte Elternteil darf, solange das Kind bei ihm Umgang hat, über den Aufenthalt entscheiden. Das ist also normal. Sowas zu entziehen klappt nur, wenn ein Elternteil das Kind womöglich entführen will oder so.

Plan also das gemeinsame Sorgerecht zu holen, damit automatisch das gemeinsame Aufenthaltsbestimmungsrecht. Das Kind ist bei Dir. Damit passt erstmal alles.

Außerdem will die Mutter das Kind aktuell nicht zu sich holen. Es besteht also nicht die Sorge, dass sie morgen vor der Tür steht.

Wie meine Vorschreiberin aber sagt, die angegebenen Punkte sind keine akute Kindeswohlgefährdung. Sowas besteht, wenn Du Sorge haben mußt, dass das Kind wirklich innerhalb der nächsten Woche im Krankenhaus ist oder sowas. Verdreckte Wohnungen gehören nicht dazu.
Gerichte entscheiden auch regelmäßig, das Drogenkonsum eines Elternteils kein Argument sind, den Umgang auszusetzen. Dafür müßte man erstmal beweisen, dass das Elternteil während des Umgangs Drogen konsumiert und sich darum nicht kümmern kann.

Du darfst den Umgang nicht verbieten oder verhindern. Du kannst aber, sobald Du das gemeinsame Sorgerecht hast, per Gericht beantragen, dass das Kind bei Dir bleibt, wenn die Mutter es abholen möchte.

Nichtsdestotrotz würde ich Dir ans Herz legen, egal wie Du zur Mutter stehst, egal, wie verdreckt ihre Wohnung ist, wie doof ihre Freunde, ob sie heimlich mal Cannabis raucht, trotz also alldem, einen guten und positiven Kontakt zwischen Kind un Mutter aufrechtzuerhalten. Ich weiß nicht, wie alt die Mutter ist. Vielleicht kommt auch sie mal zur Vernunft. Ein Kind wird immer darunter leiden, wenn es das Gefühl hat, dass die Eltern sich hassen, um das Kind ständig Krieg führen, dem Kind erzählen, dass der andere total doof ist, etc. Lass Deinem Kind bitte einen möglichst positiven Kontakt zur Mutter.

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Ob nun das alleinige oder gemeinsame/geteilte Sorgerecht: Es muss schriftlich beantragt und vom Gericht/Jugendamt beglaubigt und genehmigt sein. Von daher würde ich unverzüglich zum Jugendamt gehen und dies münflich als auch unbedingt schriftlich bestätigt klären.