Unterhaltsrückzahlung und Bürgergeld

Hallo zusammen,

Ich habe eine Frage: Ich bin letztes Jahr mit meinen Kindern ausgezogen. Der Vater zahlt Kindesunterhalt. Aufgrund diverser anderer Streitigkeiten hat meine Anwältin letztes Jahr eine neue Unterhaltsberechnung angefordert. Bislang hat er lediglich den Unterhalt der 1. Stufe gezahlt.
Nun ist er laut Berechnung in Stufe 2.
Er hat nun das 1. Mal den erhöhten Unterhalt gezahlt, und rückwirkend bis Januar den säumigen Unterhalt.
Meine Anwältin fordert zudem noch Trennungsunterhalt rückwirkend, da streiten die Anwälte allerdings noch.

Nun meine Frage: Ich beziehe Bürgergeld. Muss ich nun den höheren Kindesunterhalt eigeninitiativ mitteilen? Und auch die Nachzahlung?
Wenn zudem der Trennungsunterhalt durch geht, sprechen wir von einer größeren 4stelligen Summe die er mir zahlen müsste.
Laut der Berechnung seiner Anwältin ist er aber wegen Selbstbehalt nicht leistungsfähig.
Lohnt es sich für mich überhaupt, den Unterhalt einzuklagen, oder müsste ich den eh an das Jobcenter zurück zahlen?

Danke für eine Einschätzung.

5

Natürlich musst du es mitteilen, wer sonst?! Du hast Rechte und Pflichten, über die du bei Antragstellung informiert wurdest. Deine Pflicht ist, Veränderungen schnellstmöglich mitzuteilen. Auch ist deine Pflicht, Unterhalt einzufordern, da diese vorrangige Leistungen sind.

Nicht dein Bürgergeld verringert sich, sondern dein Einkommen steigt, welches du mit Bürgergeld aufstockst.

6

Ergo, verringert sich das Bg.

9

Viele, wie sie auch, schauen nur wie sie ihr Bürgergeld aufstocken, dabei ist es umgekehrt. Ziel ist, ausreichend Einkommen zu erzielen und das dann aufstocken, sollte es nötig sein.

1

Hey!

Besprich das mit der Anwältin. Eigentlich geht Unterhalt vor Staatsleistung.

Liebe Grüße
Schoko

3

Nicht nur eigentlich.
Der Ku wird definitiv angerechnet. Die Nachzahlung auch, sie wird dann dementsprechend weniger Bg bekommen.

Ob er nach dem Ku noch leistungsfähig ist, weiß man ha nicht.


Welche Skl hat er?

4

Steuerklasse 1

2

Natürlich musst du sowohl die Nachzahlungen als auch den erhöhten Unterhalt melden. Wird dir beides beim Bg angerechnet. Bwz gekürzt.

7

Die Nachzahlung von Januar bia jetzt wird dir auch voll auf das Bg angerechnet u d du bekommst das dann weniger an Bg. Du musst es unverzüglich melden, alles andere ist Sozialbetrug und strafbar.

8

Genau so ist das, auf jeden Fall den Jobcenter mitteilen, früher oder später wissen die das sowieso und dann müsstest du die „Überzahlung“ (so nennen sie es) zurückzahlen. Wieso ziehst du überhaupt in Erwägung es dem Jobcenter nicht von dir aus mitzuteilen??

39

Ich stelle gerade fest, dass deine letzte Frage am Mittwoch gestellt und von der TE noch nicht beantwortet wurde :-)

10

In der Regel gibt’s einen Rückvertrag zwischen dir und dem Jobcenter.

Würde mich nicht wundern dass das Jobcenter nicht sowieso deinen Ex angeschrieben hat.
Um so mehr du vom Ex bekommst um so weniger bekommst du vom Jobcenter

Die Einzigen die davon profitieren werden ist die Gerichtskasse und der Anwaltshonorar .

11

Danke für die bisherigen Antworten. Das mit dem laufenden Unterhalt ist mir mittlerweile klar.
Aber ich frage mich jetzt tatsächlich, warum wir teuer unsere Anwälte beschäftigen. Ich treibe ja quasi Geld für das Jobcenter ein?! Und bekomme davon dann ja nichts bzw. es bleibt nichts übrig.
Ich frage mich auch, warum mich meine Anwältin da nicht alleine aufmerksam macht...

12

Du treibst Geld fürs Jobcenter ein? Wirklich?

Du hast das Prinzip noch nicht verstanden. Der Staat hilft dir und versucht die Lücke zu schließen, die du allein nicht geschlossen bekommst und ja es ist dein Job ohne diese staatliche Hilfe auszukommen bzw. sie so klein wie möglich zu halten.

14

Vielleicht hab ich mich da unglücklich ausgedrückt. Aber die Anwälte kosten uns beide derzeit richtig viel Geld. Weil da keine Einigung in Sicht ist. Da ich auch hoffentlich bald geschieden bin, fällt der Trennungsunterhalt für die Zukunft bald weg. Es geht nur um eventuelle Rückzahlungen. Die ich, wie gesagt, dann weitergebe ans Jobcenter. Aber teuer mit meiner Anwältin rauskämpfe.

weitere Kommentare laden
19

Gehst du arbeiten?

20

Ich hab nen Minijob. Im Durchschnitt 300€ im Monat.

22

Warum nur ein Minijob? Du könntest richtig arbeiten gehen, zumindestens in Teilzeit.
Unterhalt für dich gibt es nicht ewig!

Bearbeitet von Sabbaton
24

Nochmal anders: natürlich geht Unterhalt dem Bürgergeld vor. Und natürlich werde ich es dem Jobcenter melden, sofern es eine Nachzahlung gibt.

Aber ich habe sehr hohe Kosten für den Anwalt, die nicht über Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe abgedeckt sind. Bin ich dann trotzdem verpflichtet, den Unterhalt auf meine Kosten geltend zu machen?
Könnte ich die Klärung nicht ans Jobcenter weitergeben?

25

Natürlich bist du das! Steht auch so in den Anträgen.
Wenn du z.B 700 Euro Nachzahlung bekommst, wird dir das monatlich angerechnet, das du z.B 80 Euro pro Monat weniger bekommst. Du musst dir dann die 700 Euro einteilen.

26

Er zahlt ja Kindesunterhalt der 2. Stufe.
Die Anwälte stehen sich jetzt mit ihren Forderungen gegenüber. Laut seiner ist er nicht leistungsfähig für Trennungsunterhalt. Ich müsste wahrscheinlich jetzt klagen.
Ich muss dazusagen, meine Anwältin geht zahlenmäßig auch hoch rein, um Druck zu machen wegen Scheidung, Umgang Zugewinn etc.
Keine Ahnung, ob am Ende wirklich was bei rum kommt.

weitere Kommentare laden
38

Und wer zahlt die Anwälte?