Vermieter über Nachwuchs informieren ?

Hallo ihr. Ich wohne seit drei Jahren mit meiner Tochter in einer Mietwohnung von Vono*ia.
Vor drei Wochen habe ich mein zweites Kind entbunden und überlege nun ob man seinen Vermieter darüber informieren muss ?

Wie handhabt ihr das ? Ging es eine Pflicht?

Lg

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Interessante Antworten hier, in keiner Wohnung in der ich bisher gewohnt habe, wurden die Nebenkosten nach Personenanzahl berechnet, sondern ausschließlich nach qm.

Hatte auch nie einen Mietvertrag, in dem die Anzahl der Personen drinstand.

Wir haben die Vermieter bei Nachwuchs dementsprechend nie informiert.

Bearbeitet von amy1987
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Wir auch.. Wir haben es auch immer so gehandhabt.

Als wir umgezogen sind in die 4 Raumwohnung wussten sie das wir zu viert sind und das wurde nicht in im Mietvertrag angegeben wie auch nicht bei den Nebenkosten.
Ausschlaggebend war die qm.

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Qm sind der gesetzliche Regelfall bei der Nebenkostenabrechnung, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Es kann aber durchaus im Mietvertrag festgehalten werden, dass bestimmte Positionen abweichend, z.B nach Personenzahl abgerechnet werden.

Das hat meiner Meinung nach aber nur Nachteile für den Vermieter. Meldet jemand einen Zuzug in die Wohnung nicht, wird die Nebenkostenabrechnung falsch erstellt. Hätte zur Folge, dass sie jede Partei anfechten kann und man die komplette Abrechnung neu machen muss. Viel Aufwand. Um das Voarab zu umgehen müsste der Vermieter ständig hinterher kontrollieren, ob die anfegegebene Anzahl der Personen pro Wohnung noch aktuell ist. Ebfalls unnötiger Aufwand.

Bearbeitet von Tinu90
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Hallo, ich würde es machen.
Die Nebenkosten müssten ja ggf. angepasst werden usw.

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Wir haben es gemacht, einfach wegen den Nebenkosten.
Diese werden evtl steigen etc mit einer Person mehr und evtl mehr Wäschegängen wegen einem Windelunfall oder zu viel spucken zB.

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https://www.cityhouse-immobilien.de/informationsrecht-vermieter-bei-schwangerschaft/#:~:text=Die%20Frage%20nach%20einer%20Schwangerschaft,ihm%20obliegenden%20Pflichten%20zu%20informieren.

Schau mal, hier steht, dass du zur Meldung verpflichtet bist, aber das Baby nicht als als Untermieter oder sowas gilt.
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Alles Gute & Glückwunsch zur Geburt!!

PS. Ich habe noch einen anderen Artikel gefunden, die die Pflicht näher aufschlüsselt: wenn in den Betriebskosten ein Posten "pro Kopf" berechnet wird. Ist ja auch logisch, da ihr jetzt 1er mehr seid. Und: im Mietvertrag ist bisher bestimmt nur deine Tochter angegeben. Das müsste dann dort auf 2 Kinder heraufgesetzt werden.

Bearbeitet von anaie
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da im Mietvertrag eure Personenanzahl seht, einfach kurz mitteilen. Kurze Mail reicht.
Es gibt evtl. ja auch Kosten, die nach Personen verteilt werden.

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Also bei mir steht nichts mit Personenanzahl im Mietvertrag. 🫣

Und der Vermieter wusste das wir zu viert sind.
Nur mein Mann und ich stehen drin.

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Klar musst du das melden. Ändert ja was an den Nebenkosten.

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Du meldest das Kind ja auch bei der Anschrift an. Daher ja, kurze Info an Vermieter, da dies, je nach Mietvertrag, auch Einfluss auf die Nebenkosten hat. Und den Müll natürlich.

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Also im Mietrecht steht das Kinder, Geschwister und Eltern nicht dem Vermieter gemeldet werden müssen.


https://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/f1/familienangeh.htm

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Wenn Nk pro Kopf abgerechnet werden, sehe wohl.
Außerdem steht da nur, das der Vermieter es nicht ablehnen darf/kann.

Bearbeitet von Sabbaton
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Ich würde es melden..wenn ich Vermieter wäre und man mit verschweigt, wer alles in der Wohnung wohnt, da würde ich auch vermuten dass anderes verschwiegen wird (zB Macken etc). Die Meldung kostet doch nichts und vielleicht gibt es sogar ne Glückwunschkarte. Für Müll auch interessant. Ich habe damals mit einer weiteren Mieterin ein Baby bekommen, unser Vermieter hat dann eine Restmülltonne zusätzlich bestellt für die Windeln. War auch nötig, hätte sonst nicht mehr gereicht. Wollte auch dadurch nicht den Zorn der anderen Mieter auf mich ziehen wenn ihr Müll nicht mehr reinpasst.